Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. September 2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 18. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2014 wird angeordnet. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellten Rentenantrag zurückzunehmen.
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