VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.06.2017
4 S 869/17
Normen:
VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; PostPersRG § 4 Abs. 4; PostPersRG § 24 Abs. 1; PostPersRG § 28; PostPersRG § 29; BPersVG § 68 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 80 Abs. 2; BetrVG § 99; GG Art. 19 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 03.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 6193/16

Dauerhafte Zuweisung einer amtsangemessenen Tätigkeit gegenüber einem bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten; Ordnungsgemäße Beteiligung des abgebenden und aufnehmenden Betriebsrats bei der Zuweisung; Zumutbarkeit der Zuweisung im Falle eines pflegebedürftigen Angehörigen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 4 S 869/17

DRsp Nr. 2017/10184

Dauerhafte Zuweisung einer amtsangemessenen Tätigkeit gegenüber einem bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten; Ordnungsgemäße Beteiligung des abgebenden und aufnehmenden Betriebsrats bei der Zuweisung; Zumutbarkeit der Zuweisung im Falle eines pflegebedürftigen Angehörigen

1. Zur Frage der ordnungsgemäßen Beteiligung des abgebenden und aufnehmenden Betriebsrats bei einer Zuweisung nach § 4 Abs. 4 PostPersRG.2. Zur Frage der Zumutbarkeit einer Zuweisung nach § 4 Abs. 4 PostPersRG im Falle eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 3. März 2017 - 2 K 6193/16 - geändert. Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; PostPersRG § 4 Abs. 4; PostPersRG § 24 Abs. 1; PostPersRG § 28; PostPersRG § 29; BPersVG § 68 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 80 Abs. 2; BetrVG § 99; GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe