7/3.4.4.5 Folgen einer fehlerhaften Sozialauswahl

Autor: Sadtler

Kein Dominoeffekt

Früher vertrat das BAG die sogenannte Dominotheorie, nach der sich alle Arbeitnehmer auf einen Fehler in der Sozialauswahl berufen konnten, also ein Fehler die gesamte Sozialauswahl infizierte und wie Dominosteine umfallen ließ.81) Diese Auffassung hat das BAG 2006 aufgegeben. Seither kommt eine fehlerhafte Sozialauswahl nur dem Arbeitnehmer zugute, der bei fehlerfreier Auswahl nicht gekündigt worden wäre. Hätte es den Arbeitnehmer auch bei ordnungsgemäßer Sozialauswahl getroffen, ist der Fehler für die Auswahl nicht ursächlich geworden und die Sozialauswahl jedenfalls im Ergebnis ausreichend.82) Eine Fehlbeurteilung der sozialen Gesichtspunkte durch den Arbeitgeber kann daher (nur) dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn sie die getroffene Sozialauswahl tatsächlich entscheidungserheblich beeinflusst hat.83)

81)

Vgl. BAG, Urt. v. 09.11.2006 - 2 AZR 812/05, NZA 2007, 549.

82)

Vgl. BAG, Urt. v. 24.10.2013 - , NZA 2014, ; BAG, Urt. v. 05.11.2009 - , NZA 2010, ; , in: , Kündigungsrecht, 5. Aufl. 2017, § Rdnr. 700; , MAH ArbR, 4. Aufl. 2017, § 43 Rdnr. 236.