LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.11.2018
7 Ta 1373/18
Normen:
ArbGG § 85;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 24.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 11/94

Durchsetzung der von der Arbeitgeberin mit gerichtlichem Vergleich eingegangenen Verpflichtung zur Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 7 Ta 1373/18

DRsp Nr. 2019/2941

Durchsetzung der von der Arbeitgeberin mit gerichtlichem Vergleich eingegangenen Verpflichtung zur Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Zu den Vollstreckungsvoraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs.

Die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich setzt die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs und dessen Zustellung an den Arbeitgeber voraus.

I. Die sofortige Beschwerden des Gläubigers gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 1. Juni 2017 - 2 BV 11/94 - in der Fassung der Abhilfeentscheidung vom 24.07.2018 sowie vom 24.07.2018 - 2 BV 11/94 - werden zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 85;

Gründe:

Die Beteiligten streiten über die Durchsetzung der von der Arbeitgeberin mit gerichtlichem Vergleich vom 14.07.1994 eingegangenen Verpflichtung zur Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.