Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. August 2008 -
Die Antragstellerin wird gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG per 01. Oktober 2008 von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung der Antragsgegnerin befreit.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|