Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.10.2010 - 6 BVGa 110/10 - abgeändert:
Der Beteiligten zu 2. wird untersagt, Tätigkeiten der Staplerfahrer in den Hallen 7 (Beschäftigte K..., F..., H...) und 8 (Beschäftigte N..., O... V..., C. P..., F... R...) an andere Firmen fremd zu vergeben, solange nicht das Verfahren um den Interessenausgleich zur Betriebsänderung "Relayout Halle 61 inkl. Logistik-Konzept" einvernehmlich beendet oder aber in einem Verfahren mit einer Einigungsstelle gescheitert ist.
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