LAG Köln - Urteil vom 12.12.2002
10 Sa 590/02
Normen:
Nichterfüller-Erlass NW; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 8320/01

Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Nichterfüller-Erlass NW, ausländischer Lehrer

LAG Köln, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 10 Sa 590/02

DRsp Nr. 2003/9533

Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Nichterfüller-Erlass NW, ausländischer Lehrer

»1. Zur Eingruppierung eines ausländischen Lehrers für muttersprachlichen Unterricht nach dem Nichterfüller-Erlass NW. 2. Es ist rechtmissbräuchlich, wenn sich das Land beim Bewährungsaufstieg eines ausländischen Lehrers auf einen lediglich formell nicht vorliegenden Nachweis der vollen Lehrbefähigung nach dem Recht des Herkunftslandes beruft, wenn es diesen Mangel bei der Einstellung kannte und nicht beanstandet hatte.«

Normenkette:

Nichterfüller-Erlass NW; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger ab 01.01.1999 nach Vergütungsgruppe IV a BAT zu vergüten und die Differenzbeträge zur Vergütungsgruppe IV b BAT nachzuzahlen.

Der am 13.12.1949 geborene Kläger steht seit dem 15.04.1985 als ausländischer Lehrer für muttersprachlichen Unterricht für türkische Kinder im Schuldienst des beklagten Landes. In der Zeit vom 01.03.1987 bis zum 27.08.1995 war der Kläger beurlaubt. Ab dem 28.08.1995 setzte er seine Tätigkeit als Lehrer fort.