I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. November 2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers, Vergütungsdifferenzen für die Zeiträume September 2016 bis August 2017 und über die Zahlung von Verzugspauschalen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|