LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.07.2018
7 Sa 243/18
Normen:
BGB § 611; TVG § 1;

Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Einkaufszentrum PLAZA in Berlin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 243/18

DRsp Nr. 2018/16740

Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Einkaufszentrum PLAZA in Berlin

Zur Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im PLAZA, Frankfurter Allee als Sicherheitsmitarbeiter in Einkaufszentren.

Ein Sicherheitsmitarbeiter in dem Einkaufszentrum PLAZA in Berlin ist in Entgeltgruppe 2 Stufe II des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg zutreffend eingruppiert.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.01.2018 - 42 Ca 10597/17 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2017 59,33 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2017 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TVG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung des Klägers nach dem Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 31.01.2017; er war als Sicherheitsmitarbeiter der Beklagten im Einkaufszentrum PLAZA in der Frankfurter Allee Berlin tätig.