LAG Köln - Urteil vom 06.12.2002
11 Sa 661/01
Normen:
BAT Anlage 1 a Teil I der Vergütungsordnung (Bund, Länder) Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 16, 17;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4627/00

Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Bücherei, Diplombibliothekar, sonstiger Angestellter

LAG Köln, Urteil vom 06.12.2002 - Aktenzeichen 11 Sa 661/01

DRsp Nr. 2003/9540

Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche Bibliothek, öffentliche Bücherei, Diplombibliothekar, sonstiger Angestellter

»Die Leiterin der Schulbibliothek an einer Schule in öffentlicher Hand kann als "sonstige Angestellte" die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe BAT V b, Fallgruppen 16 und 17 (Anlage 1 a zum BAT, Allgemeiner Teil der Vergütungsordnung Bund, Länder) erfüllen ("Angestellte, mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken..." bzw. "... für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien"), ohne dass es darauf ankäme, ob eine Schulbibliothek den "wissenschaftlichen Bibliotheken" oder den "öffentlichen Büchereien" zugeordnet werden kann.«

Normenkette:

BAT Anlage 1 a Teil I der Vergütungsordnung (Bund, Länder) Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 16, 17;

Tatbestand: