Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung der Klägerin.
Die am 06.08.1958 geborene Klägerin absolvierte nach Erlangung der Fachhochschulreife in der Zeit vom 01.08.1988 bis zum 15.07.1991 eine Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der beklagten S9xxx, die 34.000 Einwohner hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist sie seit dem 16.07.1991 bei der beklagten S9xxx als Verwaltungsangestellte tätig. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der am 16.07.1991 zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag (Bl. 28 d.A.). Beide Parteien sind tarifgebunden.
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