LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.02.2002
3 Sa 47/01
Normen:
BGB § 612 Abs. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 314 ; BAT § 70 ;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 15.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 99/01

Eingruppierungsrichtlinien-Lehrer; Eingruppierung einer Lehrerin im Angestelltenverhältnis, die in den Fächern Sport und Textverarbeitung unterrichtet

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 3 Sa 47/01

DRsp Nr. 2003/4573

Eingruppierungsrichtlinien-Lehrer; Eingruppierung einer Lehrerin im Angestelltenverhältnis, die in den Fächern Sport und Textverarbeitung unterrichtet

Normenkette:

BGB § 612 Abs. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 314 ; BAT § 70 ;

Tatbestand:

Die Klägerin erstrebt mit der am 19.03.01 eingereichten Klage ab dem 01.09.96 Vergütung nach Vergütungsgruppe IV a BAT. Hilfsweise soll die Verpflichtung des beklagten Landes gestellt werden, die Vergütung den geänderten Leistungen anzupassen.