I.
Die Beteiligten streiten um die Errichtung einer Einigungsstelle.
Die Beteiligte zu 2. betreibt ein Krankenhaus. Der Beteiligte zu 1. ist der bei ihr gebildete Betriebsrat.
Im Juni 2006 beschäftigte die Beteiligte zu 2. 338 eigene Arbeitnehmer. 32 Arbeitnehmer wurden ihr von der Freien und Hansestadt Hamburg gestellt. Zudem arbeiteten bei ihr mindestens 148 Beschäftigte, die bei der D.-Verein angestellt waren und zu ihr nicht in einem mitgliedschaftlichen Verhältnis standen. Diese Angestellten der D.-Verein werden gemäß einem Gestellungsvertrag zwischen der D.-Verein und der Beteiligten zu 2. letzterer zur Verfügung gestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|