A. Das vorliegende Verfahren ist anhängig gemacht worden vom Betriebsrat der J Gabelstapler GmbH & Co. KG, Hamburg (im folgenden nur Arbeitgeber bzw. wenn zur Unterscheidung nötig Gabelstapler KG). Diese Firma gehörte zur Unternehmensgruppe J der u.a. noch die nachfolgenden Firmen angehörten:
Die Heinrich J & Co. Maschinenfabrik GmbH und Co. KG, Hamburg (im folgenden nur J Maschinenfabrik KG, Hamburg).
Die H. J Maschinenfabrik GmbH & Co., N (im folgenden nur J Maschinenfabrik, N).
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