BSG, Beschluß vom 29.06.1998 - Aktenzeichen B 11 AL 257/97 B
DRsp Nr. 1998/19235
Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe
1. Anders als § 138 Abs. 1AFG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung stellt die Neufassung des § 138 Abs. 1 S. 3 i.d.F. vom 21.12.1993 nicht auf die Unterhaltsleistung, sondern allein auf die Unterhaltsverpflichtung ab und berücksichtigt entgegen dem bisherigen Recht sittliche Verpflichtungen, zu denen die Unterhaltung von Stiefkindern gehören kann, nicht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]