LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 03.07.2008
4 TaBV 13/08
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3 ; BetrVG § 99 Abs. 4 ; AÜG § 1 Abs. 1 ; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1 ; AÜG § 1 Abs. 3 Nr. 2 ; AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2 ; AÜG § 9 Nr. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1 ; AÜG § 14 Abs. 3 ; TzBfG § 14 Abs. 2 ; BGB § 242 ; AktG § 18 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 06.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 90 d/07

Einstellung; Leiharbeitnehmer; Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend; gewerbsmäßig; Konzern; intern; Konzernmutter; Gewinnerzielungsabsicht; mittelbare Gewinnerzielungsabsicht; Wirtschaftsunternehmen; Rechtsmissbrauch; Umgehungsgeschäft

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.07.2008 - Aktenzeichen 4 TaBV 13/08

DRsp Nr. 2008/22073

Einstellung; Leiharbeitnehmer; Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend; gewerbsmäßig; Konzern; intern; Konzernmutter; Gewinnerzielungsabsicht; mittelbare Gewinnerzielungsabsicht; Wirtschaftsunternehmen; Rechtsmissbrauch; Umgehungsgeschäft

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3 ; BetrVG § 99 Abs. 4 ; AÜG § 1 Abs. 1 ; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1 ; AÜG § 1 Abs. 3 Nr. 2 ; AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2 ; AÜG § 9 Nr. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1 ; AÜG § 14 Abs. 3 ; TzBfG § 14 Abs. 2 ; BGB § 242 ; AktG § 18 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von zwei Leiharbeitnehmern.

Die antragstellende Arbeitgeberin (im Folgenden: P.) betreibt ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Antragsgegner ist Betriebsrat im Betrieb der P.. Die P. ist ein Konzernunternehmen der V.. Die V. schloss mit ihr einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab.

Ein Tochterunternehmen der P. ist die Firma G. GmbH. Diese befasst sich ebenfalls mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

Die V. hat ein weiteres Tochterunternehmen, die H. ...gesellschaft mbH (im Folgenden: H.). Diese wurde am 21. Dezember 2006 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist nach der Eintragung: