I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers.
Die antragstellende Arbeitgeberin (im Folgenden: P.) betreibt ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Antragsgegner ist Betriebsrat im Betrieb der P.. Die P. ist ein Konzernunternehmen der V.-AG. Die V.-AG schloss mit ihr einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab.
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