LAG Köln - Beschluss vom 14.11.2007
7 TaBV 50/07
Normen:
BetrVG § 99 ; BetrVG § 100 ; SGB IX § 81 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 13.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 237/06

Einstellung; schwerbehinderter Mensch; freier Arbeitsplatz

LAG Köln, Beschluss vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 7 TaBV 50/07

DRsp Nr. 2008/18389

Einstellung; schwerbehinderter Mensch; freier Arbeitsplatz

»Ein "freier Arbeitsplatz" i. S. v. § 81 Abs. 1 SGB IX liegt nicht vor, wenn der zu besetzende Tätigkeitsposten aus einem beim Arbeitgeber bestehenden Personalüberhang besetzt werden kann und der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die Stelle nur intern und nicht an einen Bewerber des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vergeben.«

Normenkette:

BetrVG § 99 ; BetrVG § 100 ; SGB IX § 81 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 13.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 237/06