I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Zulassung einer Vorschlagsliste zur bevorstehenden Betriebsratswahl.
Die antragstellenden Beteiligten zu 1) bis 22) sind Arbeitnehmer im Betrieb der Arbeitgeberin, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit 629 Beschäftigten, bei dem im Schichtbetrieb gearbeitet wird, beginnend morgens um 6.00 Uhr.
Zu der am 15.03.2006 anstehenden Betriebsratswahl konnten bis zum 14.02.2006 um 14.00 Uhr beim Wahlvorstand Vorschlagslisten eingereicht werden. Die Beteiligten zu 1) bis 22) ließen sich als Bewerber in eine Vorschlagsliste "Zukunft P1xxxxxxxxx" aufnehmen. Diese ist mit folgender Überschrift versehen:
Vorschlagsliste
Betriebsratswahlen 2006
D9xx A5xxxxxxxx P1xxxxxxxxx L2xxxxx und B4xxxxx GmbH
Listenvorschlag: 1
Listenführer: D1xxxx S2xxxxx
Kennwort: Zukunft P1xxxxxxxxx
Daneben existieren dreizehn Listen, die wie folgt überschrieben sind:
Unterschriftenliste ("Stützunterschriften")
Betriebsratswahlen 2006
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