LAG Nürnberg - Beschluss vom 15.05.2006
2 TaBV 29/06
Normen:
BetrVG § 16 ;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 24.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BVGa 13/06 A

Einstweilige Verfügung zu isoliertem Beschluss über nachträgliche Erhöhung der Mitgliederzahl des Wahlvorstandes

LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.05.2006 - Aktenzeichen 2 TaBV 29/06

DRsp Nr. 2006/20080

Einstweilige Verfügung zu isoliertem Beschluss über nachträgliche Erhöhung der Mitgliederzahl des Wahlvorstandes

»Wird durch Beschluss des Betriebsrats die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder nachträglich auf mehr als 3 Mitglieder erhöht, kann der Erhöhungsbeschluss isoliert durch das Arbeitsgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren als unwirksam erklärt werden, wenn die Erhöhung der Mitgliederzahl nicht erforderlich war im Sinn des § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

Normenkette:

BetrVG § 16 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Wirksamkeit der Einsetzung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat (Beteiligter zu 2.) sowie über einen Anspruch der Antragstellerin (Beteiligte zu 1.) zur Untersagung der weiteren Durchführung der Betriebsratswahl, die nach dem Wahlausschreiben am 26.05.2006 stattfinden soll.