I.
Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Wirksamkeit der Einsetzung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat (Beteiligter zu 2.) sowie über einen Anspruch der Antragstellerin (Beteiligte zu 1.) zur Untersagung der weiteren Durchführung der Betriebsratswahl, die nach dem Wahlausschreiben am 26.05.2006 stattfinden soll.
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