LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.08.2002
14 Sa 1748/01
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 09.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4054/01

Einzelvertragliche Zusage einer Zuwendung (13. Monatsgehalt)

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2002 - Aktenzeichen 14 Sa 1748/01

DRsp Nr. 2003/4720

Einzelvertragliche Zusage einer Zuwendung ("13. Monatsgehalt")

»Die Parteien streiten über die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages, der die Zahlung einer Zuwendung durch den Arbeitgeber "nach den Maßgaben des § 35 der Arbeitsbedingungen für Angestellte" vorsieht. Die Kammer hat im Anschluss an das Urteil des LAG Düsseldorf vom 30.08.1999 - 18 Sa 855/99 - eine konstitutive Regelung angenommen.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers.

Der am 30.04.1958 geborene Kläger trat zum 01.01.1996 als Rettungssanitäter des Ortsverbandes D. in die Dienste des Landesverbandes NW e.V. des A. (A.). Der Beklagte hat mit Wirkung zum 01.10.1998 den D. Betrieb des Landesverbandes übernommen. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete zum 30.04.2002.

In dem formularmäßigen Arbeitsvertrag des Klägers vom 15.01.1996 war, soweit hier von Interesse, Folgendes bestimmt:

"1. ...

Soweit dieser Arbeitsvertrag nichts Abweichendes regelt, gelten die Arbeitsbedingungen für Angestellte und Arbeiter des A. Landesverband NW e.V.

2. Die Einstufung erfolgt ab dem 01.01.1996 in Gruppe VI b BAT

Gemeinde.

3. Arbeitszeit und Erholungsurlaub richten sich nach den zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der -TV getroffenen Vereinbarungen.