BGB § 134 ; EFZG § 4 Abs. 1, Abs. 4 §§ 4a 12 ; MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie vom 7.2.1997 § 21 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AuR 2001, 78
LAGE § 4 EntgeltfortzG Tarifvertrag Nr. 41
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg - Urteile vom 26. August 1999 - 5 Ca 516/99 A, vom 27. Oktober 1999 - 6 Ca 488/99 A - 6 Ca 551/99 A und vom 2. Dezember 1999 - 5 Ca 1454/99 A,
Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Überstunden und Zuschlägen auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
LAG Nürnberg, Urteil vom 26.09.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 845/99
DRsp Nr. 2002/15184
Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Überstunden und Zuschlägen auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
»Soweit § 21MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 07.02.1997 (TR 13-100 ab 41) die Anrechnung von Überstunden und Zuschlägen auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorsieht, ist diese Vorschrift nach der Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom 19.12.1998 mit Wirkung vom 01.01.1999 wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1Entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr anwendbar.«
Normenkette:
BGB § 134 ; EFZG § 4 Abs. 1, Abs. 4 §§ 4a 12 ; MTV für die Arbeitnehmer der Papierindustrie vom 7.2.1997 § 21 ; TVG § 1 ;
Tatbestand:
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