Die Klägerin macht gegen die Beklagte Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall aus übergegangenem Recht geltend.
Der bei der Klägerin versicherte Ulrich K5xxx ist seit dem 01.08.1993 Arbeitnehmer der Beklagten, die ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen betreibt.
Der Versicherte K5xxx, der eine Malerausbildung absolviert hat, erlitt am 19.07.2000 einen Arbeitsunfall.
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