LSG Bayern - Beschluss vom 16.12.2014
L 15 SF 209/14
Normen:
JVEG § 19; JVEG § 4 Abs. 1; JVEG § 5;

Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Entschädigung wegen Fahrtkosten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; Keine Beschränkung auf die günstigste Fahrkarte

LSG Bayern, Beschluss vom 16.12.2014 - Aktenzeichen L 15 SF 209/14

DRsp Nr. 2015/1911

Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Entschädigung wegen Fahrtkosten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; Keine Beschränkung auf die günstigste Fahrkarte

Es ist nicht zulässig, die Entschädigung wegen Fahrtkosten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Betrag zu beschränken, der bei Anschaffung der günstigsten Fahrkarte angefallen wäre.

Normenkette:

JVEG § 19; JVEG § 4 Abs. 1; JVEG § 5;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt einen Fahrtkostenersatz wegen der Wahrnehmung eines gerichtlich angeordneten Begutachtungstermins nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

In dem am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 19 R 956/11 geführten Rechtsstreit wurde der dortige Kläger und jetzige Antragsteller am 24.02.2014 im Rahmen einer von Amts wegen angeordneten Begutachtung von der ärztlichen Sachverständigen Dr. O. untersucht.