I.
Der Antragsteller begehrt einen Fahrtkostenersatz wegen der Wahrnehmung eines gerichtlich angeordneten Begutachtungstermins nach dem
In dem am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 19 R 956/11 geführten Rechtsstreit wurde der dortige Kläger und jetzige Antragsteller am 24.02.2014 im Rahmen einer von Amts wegen angeordneten Begutachtung von der ärztlichen Sachverständigen Dr. O. untersucht.
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