1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 21.03.2007, Az.:
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 6.623,88 brutto zu bezahlen und Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2006. Hinsichtlich der überschießenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer restlichen Erfolgsbeteiligung.
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