ArbG Braunschweig, vom 05.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 614/01
Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Betriebswerber bei Betriebsübergang in der Insolvenz
LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 2 Sa 481/02
DRsp Nr. 2003/9576
Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Betriebswerber bei Betriebsübergang in der Insolvenz
»1. Es bestehen keine Abgeltungsanprüche des Arbeitsnehmers nach § 7 Abs. 4BurlG gegen den Betriebsveräußerer bei Betriebsübergang für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche2. Die Grundsätze der eingeschränkten Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz (vg. Dazu zuletzt BAG, Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01) gelten lediglich für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigungsfähig sind. Dies trifft auf Urlaubsansprüche, die auf Freistellung von der Arbeit gerichtet sind, nicht zu.3. Der Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Urlaubsgewährung gegen den Betriebserwerber auch für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung.«