LAG Chemnitz - Beschluss vom 10.12.2010
3 TaBV 13/10
Normen:
ArbSchG § 5; ArbSchG § 12 Abs. 1; BetrVG § 76 Abs. 5 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 11.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 16/09

Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin zu Gefährdungsschulungen; Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor Unterweisung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Teilspruchs der EinigungsstelleEin Einigungsstellenspruch, der einem Arbeitgeber zu Gefährdungs-schulungen nach § 12 ArbSchG verpflichtet, bevor konkrete Gefährdungen für den jeweils zu schuldenden Arbeitnehmer festgestellt wurden (Gefährdungsbeurteilungen) ist ermessensfehlerhaft. Dies folgt aus der Entscheidung des BAG vom 12.08.08 - 9 AZR 1117/06 (vgl. auch LAG Köln vom 03.05.10 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in juris und LAG München vom 12.10.10 - 9 TaBV 39/10 -).

LAG Chemnitz, Beschluss vom 10.12.2010 - Aktenzeichen 3 TaBV 13/10

DRsp Nr. 2011/1621

Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin zu Gefährdungsschulungen; Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor Unterweisung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Teilspruchs der EinigungsstelleEin Einigungsstellenspruch, der einem Arbeitgeber zu Gefährdungs-schulungen nach § 12 ArbSchG verpflichtet, bevor konkrete Gefährdungen für den jeweils zu schuldenden Arbeitnehmer festgestellt wurden (Gefährdungsbeurteilungen) ist ermessensfehlerhaft. Dies folgt aus der Entscheidung des BAG vom 12.08.08 - 9 AZR 1117/06 (vgl. auch LAG Köln vom 03.05.10 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in juris und LAG München vom 12.10.10 - 9 TaBV 39/10 -).

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1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 11.05.2010 - 4 BV 16/09 - wird

z u r ü c k g e w i e s e n .

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ArbSchG § 5; ArbSchG § 12 Abs. 1; BetrVG § 76 Abs. 5 S. 3;

Gründe:

I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Wirksamkeit eines Teilspruchs der Einigungsstelle vom 17.12.2008.

Die Antragstellerin/Beteiligte zu 1. befasst sich mit der Herstellung, den Vertrieb, der Installation und Wartung von Aufzügen, Fahrtreppen und anderen Transportsystemen.

Die Beteiligte zu 1. hat bundesweit insgesamt 39 Niederlassungen einschließlich der Zentrale in ... und beschäftigt bundesweit ca. 2800 Arbeitnehmer.