Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 21.05.2010 -
Die Anträge werden abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung zur Ein- bzw. Umgruppierung von (noch) vier Arbeitnehmern.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt einen Blutspendedienst und beschäftigt in ihrem Betrieb in M1 ca. 300 Arbeitnehmer. Es besteht ein Betriebsrat.
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