Die Beschwerde des zu 2) beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.02.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung einer Arbeitnehmerin.
Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Filialen des Bekleidungseinzelhandels. In ihrer in B-Stadt, in der ca. 40 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist der am Verfahren beteiligte Betriebsrat gebildet.
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