Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.03.2017 -
Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3 wird gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG ersetzt.
II.Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat und den Beteiligten zu 3 zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds.
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