Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 18.05.2017 - 4 Ca 1540 c/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
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