LSG Sachsen - Urteil vom 16.12.2015
7 EG 1/15
Normen:
BEEG § 2 Abs. 7 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 15.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 31 EG 4/14

Erziehungsgeldrecht - Bemessungszeitraum; Einkommen; Elterngeld; Gehaltsnachzahlungen; modifiziertes Zuflussprinzip

LSG Sachsen, Urteil vom 16.12.2015 - Aktenzeichen 7 EG 1/15

DRsp Nr. 2016/2129

Erziehungsgeldrecht - Bemessungszeitraum; Einkommen; Elterngeld; Gehaltsnachzahlungen; modifiziertes Zuflussprinzip

Später als drei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgte Gehaltsnachzahlungen bleiben nach dem zum 01.01.2011 geänderten § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG für die Bemessung des Elterngeldes unberücksichtigt. Die Rechtsprechung des BSG zum modifizierten Zuflussprinzip (Urteil vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09) ist nicht mehr anzuwenden.

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 7 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Anspruchs der Klägerin auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - für den Zeitraum vom 23.12.2012 bis 22.12.2013.