LAG Köln - Urteil vom 15.11.2002
4 Sa 692/02
Normen:
BGB § 670 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 755
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3189/01

Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer

LAG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 692/02

DRsp Nr. 2003/9550

Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer

»Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen.«

Normenkette:

BGB § 670 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Reisekostenerstattung.

Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird zunächst § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Die Betriebsvereinbarung vom 04.01.2000 befindet sich auf Blatt 19 - 26 d. A., die von der Beklagten seit dem 01.10.2000 praktizierten Reisekostenrichtlinien auf Blatt 29 d. A.