LAG Berlin - Urteil vom 13.10.2000
2 Sa 1056/00
Normen:
BMT-G II § 6 ; ZPO § 256 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 36425/99

Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten Beschäftigungszeit

LAG Berlin, Urteil vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 2 Sa 1056/00

DRsp Nr. 2000/10318

Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten Beschäftigungszeit

»Für den Bereich des § 6 Abs. 1 BMT-G II kann die Feststellung, dass eine bestimmte Beschäftigungszeit festzusetzen sei, nicht im Klagewege verlangt werden. Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der Beschäftigungszeit in den Vorschriften des BMT-G II kann eine endgültige Klärung dieser Frage für den Gesamtbereich des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgen; es fehlt daher das erforderliche Feststellungsinteresse (Abweichung von BAG vom 4.11.1965 - 2 AZR 65/65 -).«

Normenkette:

BMT-G II § 6 ; ZPO § 256 ;

Tatbestand

Der am 22.05.58 geborene Kläger ist seit dem 9. 4. 1984 bei dem Bezirksamt ... der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des BMT-G II Anwendung. Mit Schreiben vom 7. 1. 1985 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass der Beginn seiner Beschäftigungszeit, das Lohndienstalter und das Jubiläumsdienstalter auf den 9. 4. 1984 festgesetzt sei (Bl. 9 d.A.).