VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 17.12.2021
12 S 3089/19
Normen:
AFBG § 2 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 18.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 16918/17

Förderung für eine inzwischen durchgeführte Fortbildungsmaßnahme zum Geprüften Betriebswirt nach dem AFBG

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 12 S 3089/19

DRsp Nr. 2022/1563

Förderung für eine inzwischen durchgeführte Fortbildungsmaßnahme zum "Geprüften Betriebswirt" nach dem AFBG

1) Unterrichtsstunden im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 2 AFBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.06.2016 (BGBl. I S. 1450) sind auch virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen.2) Träger einer Maßnahme im Sinne des § 2a AFBG ist derjenige, der gegenüber dem Fortbildungsteilnehmer für die Fortbildungsmaßnahme verantwortlich zeichnet, weil er mit diesem einen Vertrag über die Fortbildungsmaßnahme geschlossen hat. Der Trägerschaft steht nicht entgegen, dass sich dieser zur Durchführung der Fortbildungsmaßnahme eines (selbständigen) Dritten bedient, der den Unterricht abhält.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. September 2019 - 5 K 16918/17 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2017 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.11.2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Aufstiegsfortbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für die Fortbildung zum "Geprüften Betriebswirt" vom 08.05.2017 bis zum 05.06.2019 zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten der gerichtskostenfreien Verfahren beider Instanzen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AFBG § 2 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand