Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. September 2019 - 5 K 16918/17 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 04.10.2017 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.11.2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Aufstiegsfortbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für die Fortbildung zum "Geprüften Betriebswirt" vom 08.05.2017 bis zum 05.06.2019 zu bewilligen.
Die Beklagte trägt die Kosten der gerichtskostenfreien Verfahren beider Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
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