Die Parteien streiten über tarifliche Mehrarbeitszuschläge.
Der am 01.02.12xx geborene Kläger ist bei der Beklagten, die ca. 390 Arbeitnehmer beschäftigt, als Werkschutzmann tätig.
Der Kläger wird mit 30 anderen Arbeitnehmern der Beklagten ausschließlich auf dem Gelände der Firma U2xxxx, die in G2xxxx eine kerntechnische Anlage betreibt, eingesetzt. Diese Anlage wird von der Beklagten kontinuierlich dreischichtig bewacht.
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