Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Verfügungsbeklagte (künftig: Beklagte) berechtigt ist, den Verfügungskläger (künftig: Kläger) von der Arbeit freizustellen.
Der 55 Jahre alte Kläger ist seit 1992 bei der Beklagten als Extruder-Gehilfe beschäftigt. Er ist in dem bei der Beklagten bestehenden siebenköpfigen Betriebsrat stellvertretender Betriebsratsvorsitzender.
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