Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.09.2014 - 2 BVGa 04/14 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Im Ausgangsverfahren haben zwei Arbeitnehmer als Antragsteller gegenüber dem Wahlvorstand die Bescheidung eines Einspruchs gegen die Wählerliste im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beantragt; das Verfahren ist nach Erledigung durch Beschluss eingestellt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|