I.
Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 30.11.2004 beantragt, die Antragsgegnerin zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten, das die Eingruppierung von vier Mitarbeitern betreffen sollte.
Nach Durchführung eines Gütetermins ist wegen der Einigung über die richtige Eingruppierung in drei Fällen und Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im vierten Fall der Antrag wieder zurückgenommen worden.
Das Arbeitsgericht hat den Gegenstandswert zum Zwecke der anwaltlichen Gebührenberechnung durch Beschluss vom 07.03.2006 auf EUR 8.000,-- festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|