I.
Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat letztlich von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, bis zum Abschluss von Verhandlungen über einen Interessenausgleich die Arbeitsplätze von 20 Arbeitnehmern mit Fahrerlaubnisklasse 3 abzubauen. Das Beschussverfahren wurde für erledigt erklärt.
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