Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 16.09.2014 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 20.000,-- € festgesetzt.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer auf 20,-- € ermäßigten Gebühr zu tragen.
A.
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