Nach Zurücknahme der Beschwerden wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03.08.2022 - 7 K 3216/22 - wird aufgehoben, soweit mit diesem ein Streitwert festgesetzt wird.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|