BAG - Urteil vom 15.12.2016
2 AZR 867/15
Normen:
Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (ZA-NTS) Art. 56; Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (ZA-NTS) Art. 67; BPersVG § 75; BPersVG in der durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Fassung (mod. BPersVG) § 7; BPersVG in der durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Fassung (mod. BPersVG) § 29; BPersVG in der durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Fassung (mod. BPersVG) § 72; BPersVG in der durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Fassung (mod. BPersVG) § 75; BPersVG in der durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Fassung (mod. BPersVG) § 79; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 15 Abs. 4; KSchG §§ 17 ff.; KSchG § 23 Abs. 2 S. 1; Richtlinie des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (MERL) Art. 1 Abs. 2 Buchst. b; Tarifvertrag vom 02.07.1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) § 2; Tarifvertrag vom 02.07.1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) § 4; Tarifvertrag vom 02.07.1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) § 8; BGB § 174; BGB § 180; BUKG § 3;
Fundstellen:
AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 211
BAGE 157, 273
NZA 2017, 518
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 21.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Sa 24/15
ArbG Mannheim, vom 31.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 158/14

Gesetzliche Definition der Arbeitstage im BundespersonalvertretungsgesetzKeine Tarifdisposition zur Erweiterung des gesetzlich festgelegten Einzugsgebietes für Angehörige der StationierungsstreitkräfteVoraussetzungen für anzeigepflichtige Entlassungen bei Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte

BAG, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 2 AZR 867/15

DRsp Nr. 2017/2763

Gesetzliche Definition der Arbeitstage im Bundespersonalvertretungsgesetz Keine Tarifdisposition zur Erweiterung des gesetzlich festgelegten Einzugsgebietes für Angehörige der Stationierungsstreitkräfte Voraussetzungen für anzeigepflichtige Entlassungen bei Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte

Arbeitstage iSv. mod. § 72 Abs. 2 Satz 1 BPersVG sind nur die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Orientierungssätze: 1. Arbeitstage iSv. mod. § 72 Abs. 2 Satz 1 BPersVG sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Das gilt auch dann, wenn in der Dienststelle an anderen/weiteren Tagen planmäßig gearbeitet wird. 2. Die tarifliche Regelung eines Einzugsbereichs von 60 km in § 4 Nr. 4 Buchst. d SchutzTV erweitert das gesetzlich vorgesehene Einzugsgebiet von 30 km gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG iVm. § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG iVm. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG nicht.