Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer tariflichen Übergangsversorgung. Die Beklagte mit Sitz in O./Main betreibt seit dem 01.01.1993 die ihr von der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung übertragenen Aufgaben der Flugverkehrskontrolle (FVK) und Flugsicherung (FS) in Deutschland.
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