1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2009 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 1.840,20 € die Klägerin zu 22,85 % und die Beklagte zu 77,15 € zu tragen, während die Kosten der Berufungsinstanz bei einem Streitwert von 1.507,05 € von der Klägerin zu 9,05 % und von der Beklagten zu 90,95 % zu tragen sind.
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