ArbG Berlin, vom 19.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 47 Ca 19838/01
Gleichzeitiger Ablauf von Kündigungsfrist und Entlassungssperre
LAG Berlin, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 16 Sa 1189/02
DRsp Nr. 2003/4602
Gleichzeitiger Ablauf von Kündigungsfrist und Entlassungssperre
»Fallen das Ende der Kündigungsfrist und das Ende der Entlassungssperre nach § 18KSchG auf denselben Tag, wird die Entlassung nicht "vor Ablauf" der Entlassungssperre wirksam; das Arbeitsverhältnis verlängert sich in diesem Fall nicht, auch nicht um einen Tag.«