LAG Köln - Urteil vom 05.12.2002
10 Sa 624/02
Normen:
AVR;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2309/01

Heimzulage; Heim der Behindertenhilfe; AVR

LAG Köln, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 10 Sa 624/02

DRsp Nr. 2003/7887

Heimzulage; "Heim der Behindertenhilfe"; AVR

»Eine Therapieeinrichtung für Drogenabhängige ist auch dann ein "Heim der Behindertenhilfe" im Sinne der AVR, wenn sich die dort stationär untergebrachten Drogenabhängigen in ihr maximal 6 Monate aufhalten. Auf die Kostenträgerschaft (Krankenkasse oder Träger der Sozialhilfe) kommt es nicht an.«

Normenkette:

AVR;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von dem Beklagten die Fortzahlung einer bis zum 30.06.2001 gezahlten Heimzulage.