LSG Bayern - Urteil vom 29.01.2024
L 15 BL 15/20
Normen:
BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 1; BayBlindG Art. 2 Nr. 1; BayBlindG Art. 2;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 30.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BL 3/19

Herabsetzung der Sehschärfe als Grund für einen Anspruch auf die Gewährung von Blindengeld bei Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung

LSG Bayern, Urteil vom 29.01.2024 - Aktenzeichen L 15 BL 15/20

DRsp Nr. 2024/2817

Herabsetzung der Sehschärfe als Grund für einen Anspruch auf die Gewährung von Blindengeld bei Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung

1. Der Befund einer selbst weit fortgeschrittenen Makuladegeneration erlaubt allein keine sicheren Rückschlüsse auf die dadurch hervorgerufene Sehminderung. 2. Nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren sind die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, das heißt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen.

Tenor

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 30. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 1; BayBlindG Art. 2 Nr. 1; BayBlindG Art. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch der Klägerin auf die Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) durch den Beklagten streitig.

Mit Antrag vom 31.01.1991 beantragte die Klägerin erstmals Blindengeld, im Einzelnen Pflegegeld an Zivilblinde nach dem Zivilblindenpflegegesetz (ZPflG). Mangels Blindheit wurde dieser Antrag (wohl am 06.04.1991) abgelehnt. Auch ein weiterer Antrag wurde abgelehnt und der hiergegen erhobene Widerspruch am 14.05.1992 als unbegründet zurückgewiesen.