LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.04.2002
20 Sa 57/01
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 128 Abs. 2 ; ZPO § 264 Nr. 2 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 2 Abs. 1 ; BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1 a. E. ; DÜG § 1 ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1 ; ArbGG § 69 Abs. 2 n. F. ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 04.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1/01

Hinzurechnung von Provisionen oder eines 13. und 14. Monatsgehalts zum rentenfähigen Arbeitsverdienst; Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2002 - Aktenzeichen 20 Sa 57/01

DRsp Nr. 2003/4560

Hinzurechnung von Provisionen oder eines 13. und 14. Monatsgehalts zum rentenfähigen Arbeitsverdienst; Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 128 Abs. 2 ; ZPO § 264 Nr. 2 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 2 Abs. 1 ; BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1 a. E. ; DÜG § 1 ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1 ; ArbGG § 69 Abs. 2 n. F. ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersversorgung.

Der am 30.11.1922 geborene Kläger war vom 01.07.1967 bis 31.12.1981 als Außendienstmitarbeiter der Beklagten zu 1 in deren Niederlassung in Ravensburg beschäftigt. Seit 01.07.1968 ist er Mitglied der Beklagten zu 2, der Pensionskasse der Beklagten zu 1. Deren Satzung erwähnte zunächst Außendienstmitarbeiter nicht. In § 10 der Satzung vom 09.02.1973 in der am 27.03.1981 genehmigten Fassung (künftig: Satzung [Blatt 106 bis 126 der Berufungsakte]) heißt es dann aber

§ 11

Aufbringung der Mittel

1. Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von 3 % ihres Gehaltes (§ 10 Ziffer 9 Satz 1 und 2). Mitglieder, die im akquisitorischen Außendienst des X tätig sind, zahlen bei einem Eintrittsalter

bis zu 26 Jahren 7 %

bis zu 28 Jahre 8 %

bis zu 31 Jahre 9 %

und darüber 10 %