Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 17.10.2013, Az.: 51 Ca 615 a/13, abgeändert und die noch rechtshängige Klage (Antrag zu Ziff. 3) abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %.
3.Die Revision wird zugelassen.
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